Als besondere Initiative des UN-Generalsekretärs ist der Global Compact der Vereinten Nationen ein Aufruf an Unternehmen in aller Welt, ihre Tätigkeiten und Strategien an zehn allgemein anerkannten Grundsätzen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung auszurichten und Maßnahmen zur Unterstützung der UN-Ziele zu ergreifen.

Mit der Unterzeichnung erkennen wir öffentlich unsere grundlegende Verantwortung in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung an, die in den folgenden zehn Grundsätzen niedergelegt ist.

Grundsatz 1: Unterstützung und Achtung des Schutzes der international anerkannten Menschenrechte.

Grundsatz 2: Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen.

Grundsatz 3: Wahrung der Vereinigungsfreiheit und wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen.

Grundsatz 4: Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit.

Grundsatz 5: Abschaffung von Kinderarbeit.

Grundsatz 6: Beseitigung der Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung.

Grundsatz 7: Unterstützung eines vorsorgenden Ansatzes bei Umweltproblemen.

Grundsatz 8: Ergreifung von Initiativen zur Förderung einer größeren Umweltverantwortung.

Grundsatz 9: Förderung der Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.

Grundsatz 10: Gegen Korruption in all ihren Formen, einschließlich Erpressung und Bestechung, vorgehen.