Gesetzliche Gewährleistungsrechte und freiwillige Garantien
Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei mangelhaften Waren gesetzliche Rechte gegenüber ihrem jeweiligen Verkäufer. Diese Rechte können unentgeltlich geltend gemacht werden und werden durch eine etwaige freiwillige Herstellergarantie von LAUFEN nicht eingeschränkt.
Die Verjährungsfrist für gesetzliche Gewährleistungsansprüche beträgt in Deutschland 24 Monate ab Übergabedatum der Ware. Für Bauwerke sowie fest mit einem Bauwerk verbundene Produkte, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet wurden, durch deren Mangelhaftigkeit ein Schaden verursacht wird, kann eine Frist von fünf Jahren gelten. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist individuell zu prüfen und richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, bei dem das Produkt erworben wurde.
Für bestimmte LAUFEN-Produkte können daneben freiwillige Herstellergarantien gelten. Produktumfang, Dauer, Leistungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse ergeben sich ausschließlich aus den jeweils zugehörigen Garantiebedingungen von LAUFEN.
Mehr Informationen zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten in der EU
Kontakt
LAUFEN GmbH
Feincheswiese 17
56424 Staudt
Tel: +49 2602 9361-0
Das EU GARAN Label ist ein harmonisiertes Label der Europäischen Union, das die Dauer der vom Hersteller für ein bestimmtes Produkt angebotenen kommerziellen Haltbarkeitsgarantie angibt. Diese kommerzielle Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten der Verbraucherinnen und Verbraucher im jeweiligen Land.
Wenn Sie das EU GARAN Label für ein bestimmtes Produkt und ein bestimmtes Land einsehen möchten, geben Sie bitte die LAUFEN-Produktreferenz ein und wählen Sie das entsprechende Land aus, um das gültige Label über den folgenden Link anzuzeigen.